Satzung


Basierend auf dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) enthält die Satzung sämtliche Bestimmungen, die für die tägliche Arbeit von Belang sind:

Aufgaben des Verbandes,
Rechte und Pflichten - sowohl des Verbandes selbst als auch der Mitglieder,
Zusammensetzung von Vorstand und Ausschuss,
Beitragswesen - in Verbindung mit der Anlage zur Satzung,
und, und, und.

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Download PDF Anlage zur Satzung (Veranlagungsregeln)


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    Interessenvertretung der Unterhaltungsverbände
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    Bootspassagen: Anmeldungen einen Werktag vorher unter Tel.: 0170 4824630
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    Leitsatz aller Küstenschützer