Beiträge

Das zur Durchführung seiner Aufgaben nötige Geld erhält der Entwässerungsverband Norden in Form von Jahres-Beiträgen seiner Mitglieder und der Stadt Norden.
Die Höhe des individuellen Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach Maßgabe des niedersächsischen Wassergesetzes, das sich auf den „Vorteilsmaßstab“ beruft: Grundsätzlich hat jeder m² und somit jeder Hektar (= 10.000 m²) im Verbandsgebiet den gleichen Entwässerungs-Vorteil, so dass die Beiträge nach dem Fächenmaßstab festzulegen sind und für jeden Hektar Fläche ein Hektarsatz berechnet wird. Der EUR-Betrag für den Hektarsatz wird jährlich vom Ausschuss beschlossen.
Für versiegelte Flächen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe je nach dem Grad der Versiegelung im niedersächsischen Wassergesetz (NWG) wie folgt festgelegt ist:

leicht versiegelte Flächen (z.B. Campingplätze)

einfacher Hektarsatz,

mitteldicht versiegelte Flächen (z.B. Betriebsflächen)

zweieinhalbfacher Hektarsatz

stärker versiegelte Flächen (z.B. Gebäudeflächen)

vierfacher Hektarsatz

Die Zuordnung der einzelnen Nutzungsarten finden Sie in den Veranlagungsregeln (Anlage zur Satzung).
Schließlich schreibt das NWG vor, dass jedes Mitglied mindestens einen Beitrag in Höhe des Hektarsatzes bezahlen muss (Mindestbeitrag=Hektarsatz).

Um die Verwaltungsarbeit zu erleichtern, können Sie gerne eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte senden Sie hierzu den ausgefüllten Vordruck an die Geschäftsstelle.

Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat



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